CITES: Allgemeine Erklärung der Anhänge I, II und III

 

Das CITES-Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, um deren Überleben in der Natur zu sichern. Es gibt drei Anhänge (I, II und III), die den Schutzgrad der jeweiligen Arten definieren.

CITES Anhang I

  • Schutzstatus: Höchste Schutzstufe.
  • Gefährdung: Arten, die vom Aussterben bedroht sind und deren Handel in freier Wildbahn die Bestände weiter gefährden würde.
  • Handelsregeln:
    • Der kommerzielle internationale Handel mit wild gefangenen Exemplaren ist grundsätzlich verboten.
    • Ausnahmen gibt es nur für nicht-kommerzielle Zwecke (z. B. Forschung), aber es sind strenge Genehmigungen erforderlich.
    • Nachzuchten aus kontrollierten Zuchtprogrammen können unter bestimmten Bedingungen gehandelt werden, sofern dies nachweisbar ist.
  • Beispiele:
    • Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana, je nach Region).
    • Schuppentiere (Manis spp.).
    • Karettschildkröte (Eretmochelys imbricata).

CITES Anhang II

  • Schutzstatus: Moderate Schutzstufe.
  • Gefährdung: Arten, die (noch) nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Handel jedoch reguliert werden muss, um die Bestände zu schützen.
  • Handelsregeln:
    • Der Handel ist erlaubt, jedoch kontrolliert.
    • Für den Export ist eine Genehmigung des Ursprungslandes erforderlich, die bestätigt, dass der Handel nachhaltig ist und die Wildpopulation nicht gefährdet.
  • Beispiele:
    • Grüner Leguan (Iguana iguana).
    • Königspython (Python regius).
    • Viele Orchideen- und Kakteenarten.

 

CITES Anhang III

  • Schutzstatus: Geringste Schutzstufe.
  • Gefährdung: Arten, die in mindestens einem Land geschützt sind und für deren Schutz dieses Land internationale Unterstützung anfordert.
  • Handelsregeln:
    • Der Handel ist erlaubt, aber reguliert.
    • Ein Herkunftsnachweis oder eine Exportgenehmigung ist erforderlich, je nach Land und Art.
    • Länder können Arten freiwillig in Anhang III aufnehmen, um deren Handel besser zu kontrollieren.
  • Beispiele:
    • Wüstenschildkröte (Testudo horsfieldii, in bestimmten Ländern).
    • Walross (Odobenus rosmarus).

Zusammenfassung der Unterschiede

Merkmal Anhang I Anhang II Anhang III Gefährdungsgrad Höchst gefährdet Nicht unmittelbar gefährdet, aber bedroht bei unkontrolliertem Handel Lokale Schutzmaßnahmen erforderlich Handel Meist verboten Erlaubt, aber kontrolliert Erlaubt, aber reguliert Genehmigungspflichten Sehr streng (Import & Export) Moderat (Export) Variabel (Export & Herkunftsnachweis) Beispiele Schuppentiere, Meeresschildkröten Königspython, Orchideen Wüstenschildkröten, Walross

Wichtig zu beachten

  • CITES-Zertifikate: Für alle Anhänge sind oft Genehmigungen oder Nachweise erforderlich, z. B. Herkunftsnachweise oder Exportgenehmigungen.
  • Strafen: Der Handel ohne die nötigen Papiere ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen, Beschlagnahmungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Nachzuchten: Tiere oder Pflanzen aus legalen Nachzuchten sind oft einfacher zu handeln als Wildfänge.

CITES ist ein wichtiges Instrument, um den internationalen Handel mit gefährdeten Arten nachhaltig und transparent zu gestalten.